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Der billige Energieausweis aus dem Internet hilft nicht immer weiter

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises bzw. der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Bei einer Vor-Ort-Begehung kann der Aussteller vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Moderni­sierungsempfehlungen ausgehend vom tatsächlichen Gebäudezustand ermitteln.

Die Schnell-und-Billig-Variante mag auf dem ersten Blick verlockend klingen. Möchte der Haus- oder Wohnungseigentümer aber konkret Energiesparmaßnahmen durchführen, so sollte er nicht an einer fachkundigen Beratung sparen. „Nicht umsonst hat Raiffeisen eine Vielzahl von Energie-Fachberatern ausbilden lassen. Es ist uns wichtig, dass die Gebäudeeigentümer, wenn sie investieren wollen, auch an den richtigen Stellen beginnen.“

Energie-Fachberater begutachten die Gesamtheit des Gebäudes und zeigen beispiels­weise Schwachstellen an der Dämmung der Gebäudehülle, an Fenstern oder Türen, oder an der Heizungsanlage auf. Sie können auf Grund dessen, wenn notwendig, sinnvolle Sanierungs- und Modernisierungs­maßnahmen empfehlen.

Ausgebildete Energie-Fachberater in der Nähe sind unter den folgenden Internetadressen verzeichnet: www.raiffeisen-bauzentrum.de und www.energie-fachberater.de.

Energiesparen wird Pflicht

Die Energie-Berater von Raiffeisen machen darauf aufmerksam: Nicht nur der Gebäude-Energieausweis ist Pflicht; das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz (EEWärmeG) verpflichtet ab 2009 Häuslebauer dazu, erneuerbare Energien zu nutzen.

Raiffeisen rüstet sich für die neue Gesetzeslage, die im Juni vom Bundesrat beschlossen wurde und am 01.01.2009 in Kraft tritt. Energiesparen ist ja schon seit Langem bei Hauseigentümer ein großes Thema, aber ab 2009 muss bei Neubauten ein Teil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies bedeutet für Häuslebauer, sich beizeiten über die Möglichkeiten zu informieren. In Betracht kommen hierfür Solar-Energie, feste Biomasse (z.B. Holzpeletts), Biogas oder –öl sowie Geothermie und Umweltwärme. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen will hat die Alternative, sein Haus deutlich besser zu dämmen, als es die Energieeinspar­verordnung (EnEV) vorschreibt, um somit einen geringeren Energiebedarf erreichen.

Wer gegen das EEWärme-Gesetz verstößt, kann mit empfindlichen Geldbußen von bis zu 50.000,00 Euro bestraft werden.

Das neue Gesetz gilt nicht für bestehende Gebäude und Sanierungen. Es ist aber unbestritten, dass bei Verbesserung der energetischen Qualität Einsparungen bis zu 90 % möglich sind.

„Wir haben uns das Energiesparen auf die Stirn geschrieben. Mit unseren fachkundigen Mitarbeitern und leistungsfähigen Kooperationspartnern möchten wir jedem Gebäudeeigentümer oder zukünftigen Gebäudeeigentümer eine optimale Lösung anbieten“. Ab Herbst wird es auch wieder Fachvorträge zum Thema geben.